Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB der Performance-Cars AG.
Mindestalter
Ab 21 Jahren. Ausnahme: 18–21-Jährige nur in Begleitung eines Elternteils.
Mietvertrag
Ein Mietvertrag über ein Fahrzeug kommt nur in schriftlicher Form zustande. Der/die Mieter/-in bestätigt, im Besitz einer Fahrlizenz der Kategorie B zu sein. Ein Vertragsabschluss erfolgt über das Kontaktformular, per E-Mail oder bei schriftlicher Vertragsunterzeichnung.
Auch mündliche Vereinbarungen sind möglich, erhalten jedoch erst ab einer schriftlichen Bestätigung vertragliche Gültigkeit.
Reservierungen
Eine Reservierung ist dann gültig, wenn der Termin in schriftlicher Form bestätigt wurde und der offene Betrag bezahlt ist.
Zahlungsmöglichkeiten sind: E-Banking / Einzahlungsschein, bar vor Ort, Kartenzahlung.
Bezahlung
Die Bezahlung erfolgt vor der Vermietung. In der Regel beträgt das Zahlungsziel 5 Werktage.
Stornierungen
Sollte der Mieter verhindert sein, den vereinbarten Termin einzuhalten, bitten wir darum, das so rasch wie möglich bekannt zu geben. Stornierungen müssen spätestens 48 h vor dem reservierten Termin bekannt gegeben werden. Die Stornogebühr beträgt 30 % des Mietbetrages. Sollte der Mieter, ohne es bekannt zu geben, nicht zum vereinbarten Termin erscheinen, so verfällt die geleistete Anzahlung und ist auf Ansprüche des Vermieters als Zahlung anzurechnen.
Terminverschiebungen, die mindestens 48 h vor Mietbeginn bekannt gegeben werden, sind kostenfrei.
Kaution & Selbstbehalt
Keine Kaution.
Selbstbehalt für alle Fahrzeuge der Performance-Cars AG: CHF 3000.–
Tanken
Das Fahrzeug wird vollgetankt übergeben und muss ebenso vollgetankt zurückgegeben werden.
Rücktrittsrecht
Die Performance-Cars AG behält sich unter gewissen Umständen das Vorrecht, vom Mietvertrag zurückzutreten bzw. eine Terminverschiebung zu veranlassen. Solche Umstände sind beispielsweise schlechtes Wetter (erhöhte Unfallgefahr), erhöhtes Verkehrsaufkommen (erhöhte Unfallgefahr) oder andere störende und damit das Fahrzeug gefährdende Umstände sowie Fahrzeugausfall (z. B. bei Schadensfall am Fahrzeug). In diesen Fällen gibt es für beide Seiten keine Folgekosten.
Übernahme / Übergabe
Die Übergabe sowie die Rückgabe des Fahrzeuges ist immer am Standort der Performance-Cars AG, ausser es ist mit dem Vermieter anders vereinbart. Für unsere Kunden stehen immer kostenfreie Parkplätze zur Verfügung. Ab einer Mietdauer von 48 h besteht die Möglichkeit, das Fahrzeug an einen mit dem Mieter vereinbarten Ort zu liefern. Dieser Service ist gegen Aufpreis möglich und muss vorher mit einem Mitarbeiter der Performance-Cars AG vereinbart werden.
Drittpersonen
Das vermietete Fahrzeug darf nur von der Person gelenkt werden, die den Mietvertrag unterzeichnet hat. Drittpersonen dürfen nur dann ein Miet-Fahrzeug lenken, wenn das im Vorhinein mit dem Vermieter vereinbart wurde und die Daten des Drittlenkers ebenfalls erfasst wurden.
Verwendung
Das Fahrzeug wird vor und nach dem Vermieten auf Mängel kontrolliert. Vorhandene Mängel müssen vor und nach der Vermietung bekannt gegeben und schriftlich erfasst werden. Um den Wert des Fahrzeugs zu erhalten, ist das Rauchen, Essen sowie Trinken im Fahrzeug strengstens untersagt. Auch das Parken in engen Parksituationen sowie in Tief- und Parkgaragen ist nicht erlaubt. Das Fahrzeug ist nach den Strassenverkehrsvorschriften zu bewegen. Für unsachgemässes Bewegen des Fahrzeuges wird der Mieter zur Verantwortung gezogen.
Auch Verschleissteile wie z. B. Bremsen, Reifen, Kupplung etc. können durch unsachgemässes Bewegen des Fahrzeuges zum Defekt gebracht werden. Der Mieter haftet für solche Defekte und kann durch den Vermieter zur nachträglichen Rechenschaft gezogen werden. Unsachgemässes Bremsen führt zu überhitzten Bremsen, welche bei Weiterfahrt zum Defekt gebracht werden (z. B. Verzug der Bremsscheiben etc.).
Schäden am Fahrzeug durch Überdrehen des Motors, Verschalten, Überhitzung der Kupplung durch langes Schleifenlassen, Kavalierstarts, übermässigen Reifenverschleiss sowie jegliche Art von Fehlmanipulation bedingen die vollumfängliche Haftung durch den Mieter. Solche Schäden sind heutzutage durch Computer / Data-Box nachweisbar. Die Performance-Cars AG behält sich das Recht vor, bei Verdacht eine nachträgliche Analyse durchzuführen.
Beifahrer / Mitfahrer
Der Mieter muss etwaige Mitfahrer auf die Risiken, die durch das Mitfahren im angemieteten Fahrzeug entstehen können, selbst belehren. Den Vermieter trifft im Zusammenhang mit der durch den Mieter oder einen berechtigten Fahrer erfolgenden Verwendung des Fahrzeugs keine Verantwortung für Mitfahrer.
Verwendung des Fahrzeugs
Das Fahrzeug darf nur im öffentlichen Strassenverkehr gemäss den Regeln der Strassenverkehrsordnung benutzt werden. Das Fahrzeug darf darüber hinaus nicht abseits befestigter Strassen oder im freien Gelände, auf Rennstrecken, zu Fahrschulübungen oder Fahrübungen, zu motorsportlichen Zwecken, insbesondere Fahrveranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, verwendet werden. Folgen davon sind: Versicherungsschluss!
Auslandsfahrten müssen vorher mit dem Vermieter besprochen werden.
Unfälle und Schäden infolge grober Fahrlässigkeit sowie Missbrauch von Drogen oder Alkohol, bei überhöhter oder nicht angepasster Geschwindigkeit, bei widrigen Wetterverhältnissen (Regen, Schneefall, Eisglätte etc.) oder Schäden durch zu nahes Auffahren, Vandalismus oder Schäden unbekannter Dritter bedingen die vollumfängliche Haftung durch den Mieter. Die gesamten Kosten der entstandenen Schäden sind sofort vom Mieter zu bezahlen.
Unfälle und Beschädigungen
Der Mieter ist nach einem Unfall, Brand, Diebstahl oder Wildschaden verpflichtet, unverzüglich die Polizei und den Vermieter darüber zu verständigen. Bei jedem Schaden hat der Mieter: sämtliche zur Feststellung und Dokumentierung des Sachverhalts erforderlichen Massnahmen zu ergreifen; sofort die Polizei hinzuzuziehen und an der Unfallstelle bis zur Unfallaufnahme durch die Polizei zu verbleiben (verweigert die Polizei die Unfallaufnahme, so hat der Mieter dies gegenüber dem Vermieter nachzuweisen); Namen und Anschriften aller beteiligten Personen, Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge und Versicherungen der Beteiligten sowie Namen und Anschriften aller Zeugen festzuhalten; einen sorgfältig und vollständig erstellten Unfallrapport an den Vermieter zu übermitteln; den Vermieter sofort telefonisch von einem Unfall zu verständigen und ihm die festgehaltenen Informationen mitzuteilen.
Bei einem Unfall mit Raserdelikt übernimmt die Vollkasko-Versicherung keine Folgekosten. In einem solchen Fall sind die Folgekosten sofort vom Mieter zu begleichen.
Der Mieter ist nicht berechtigt, mündlich oder schriftlich ein Schuldanerkenntnis zu erteilen oder durch sonstige Äusserungen, Zugeständnisse oder Zahlungen einer Regulierung des Schadensfalles durch die für das Mietfahrzeug abgeschlossenen Versicherungen vorzugreifen. Bei Rückgabe des Mietfahrzeuges hat der Mieter ohne Aufforderung alle Schäden, Betriebsstörungen und Unfallschäden anzugeben. Diese Verpflichtung gilt auch dann, wenn Schäden zwischenzeitlich behoben sein sollten. Der Mieter haftet auch bei Bestehen einer Vollkaskoversicherung im Falle von Grobfahrlässigkeit oder einem Raserdelikt in Höhe der verursachten Folgekosten.
Ebenso ist der Mieter bei sonstigen Störungen am Fahrzeug verpflichtet, den Vermieter unverzüglich darüber zu informieren.
Strafen / Bussen
Geldbussen / Strafen, die während der Mietdauer entstanden sind, sind ausschliesslich vom Mieter zu bezahlen.
Gerichtsstand
Gerichtsstand ist CH-9443 Widnau.
Stand: Oktober 2026
